Zutritt zum gesamten Gelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind.
In den Reithallen gilt grundsätzlich die 3-G Regel (geimpft/getestet/genesen). Daher müssen sich alle Reiter/Helfer/Besucher vor dem Betreten der Reithalle entsprechend ausweisen. Entsprechende Tagesbändchen werden am Halleneingang ausgegeben.
Auf dem Gelände herrscht für alle Teilnehmer und Helfer an den ausgewiesenen Flächen Maskenpflicht (Reithallen/Gastronomiebereich/Sanitärbereich/Meldestelle).
Der Mindestabstand (1,5m) zu weiteren Personen ist strikt einhalten. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, ist zwingend die Maskenpflicht zu beachten.
Den Anweisungen des Turnierleiters, den eingesetzten Ordnern und Richtern ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Hände waschen, Niesen/Husten nur in die Armbeuge, niemanden anhusten, vorhandene Desinfektionsstellen für die Hände benutzen…sollte selbstverständlich sein.
Der persönliche Kontakt zur Meldestelle ist auf ein Minimum zu beschränken; dann aber nur mit Maske.
Darüber hinaus gelten generell die jeweils neuesten Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung NRW.